Klasse AM

 

Den Anfang macht die kleinste aller Führerscheinklassen. Die Klasse AM ermöglicht es, leichte Zweiräder wie Mofas oder Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einer maximalen Nutzleistung von 4 Kilowatt zu steuern. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bis Januar 2013 gab es eine eigene Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge, vielerorts auch als Mopedautos bekannt. Diese haben die Gesetzgeber in die damalige Klasse M, also die heutige Klasse AM integriert.

 

Mindestalter: 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h)

16 Jahre für Klasse AM

Theoretische Ausbildung

Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) für Mofa

Mindestens 12 Doppelstunden (8 bei Erweiterung der Mofa-Prüfung) bei Klasse AM

2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Klasse AM

Praktische Ausbildung

1 bis 2 Doppelstunden für Mofa

Kein fixer, gesetzlicher Umfang für Klasse AM, für Fahrschulen frei bestimmbar