Klasse B17

 

Seit einigen Jahren ist in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das bedeutet, dass die Fahrausbildung bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beginnen kann. Die späteren Begleitperson(en) gilt es vorab zu bestimmen. Voraussetzungen sind:

Mindestalter 30 Jahre

mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz

maximal ein Punkt in Flensburg